Der Mehrbedarf bei einer Schwangerschaft beträgt 17 Prozent des jeweiligen Regelbedarfs, der der Schwangeren zusteht. Er wird ab der 13. Schwangerschaftswoche gezahlt.
Für das Jahr 2015 bedeutet das:
Alleinstehende Schwangere erhalten also 17 Prozent von 399 Euro, also 67,83 Euro.
In einer Ehe/Partnerschaft lebende Schwangere erhalten 17 Prozent von 360 Euro, also 61,20 Euro.
Schwanger unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben erhalten 17 Prozent von 320 Euro, also 54,40 Euro.
Tabelle Mehrbedarf für Schwangere
Situation | Mehrbedarf in Prozent des Regelsatzes 2015 | Betrag in Euro für 2015 |
---|---|---|
Alleinstehend | 17 % von 399 Euro | 67,83 |
Ehe / Partnerschaft | 17 % von 360 Euro | 61,20 |
Unter 25 Jahre alt ohne eigenen Haushalt | 17 % von 320 Euro | 54,40 |